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Eine 23-Jährige Geschichte geht zu Ende

Der Betrieb der MS „Salzhaff“ wurde zum 01.01.2024 eingestellt.

Jetzt ist es Zeit, Danke zu sagen an all die vielen Gäste, die mit unserer MS "Salzhaff" gefahren sind und für die vielen
großartigen Momente mit Ihnen als unsere Gäste.

Ab Juni 2024 wird es mit der MS „Ostseebad Rerik“ neue Routen mit einer speziellen Erläuterung zur Geschichte und der Natur des Salzhaff geben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fahrgastschifffahrt Steußloff OHG

Gültig ab 01.01.2005

Die Leistungen gegenüber unseren Fahrgästen werden ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und unserer darauf basierenden, nachfolgenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen erbracht. Mit dem Betreten des Schiffes erkennt der Fahrgast diese Bedingungen für die Rechtsbeziehung mit uns als verbindlich an.

Gegenstand der Beförderung

1. Wir befördern grundsätzlich nur Personen. Eine Gepäckbeförderung ist an Bord nicht vorgesehen.

2. Fahrzeuge aller Art sind von der Beförderung ausgeschlossen. Lediglich Kinderwagen und Rollstühle von Fahrgästen werden in begrenztem Umfang nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten mitgenommen.

3. Tiere dürfen mit Zustimmung der Schiffsführung mitgenommen werden.

Ordnung an Bord

4. Jeder Fahrgast hat sich an Bord so zu verhalten, dass der Schiffsbetrieb nicht behindert und andere Mitreisende nicht gefährdet oder belästigt werden. Allen Anordnungen der Schiffsführung im Interesse der Sicherheit des Schiffes und der Personen an Bord ist unverzüglich Folge zu leisten.

5. Fahrgäste, die nachhaltig gegen die Ordnung an Bord verstoßen, gesetzliche oder beförderliche Vorschriften verletzen, Sachbeschädigung verüben oder andere Fahrgäste belästigen, können von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden, ohne dass Ihnen dadurch irgendwelche Ersatzansprüche entstehen. Nach Feststellung der Personalien erfolgt ggf. Ihre Übergabe an die Polizeibehörde an der nächsten Schiffsstation.

Fundsachen

6. An Bord gefundene Gegenstände sind unverzüglich der Schiffsführung zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.

Sonderfahrten

Umfang der Leistungen

1. Bei Sonderfahrten stellen wir einem Vertragspartner – im folgenden kurz Veranstalter genannt – gegen Entgelt die Verkehrsräume des Schiffes für einen bestimmten Zeitraum zur alleinigen Benutzung für sich und die von Ihm vorgesehenen Fahrtteilnehmer zur Verfügung.

2. Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Beförderung des Veranstalters und seiner Fahrtteilnehmer ebenso wie die vollständige, gastronomische Versorgung aller Personen an Bord während dieser Zeit. Das Mitbringen oder Verlosen von Speisen und Getränken, der Verkauf von Süß- und Tabakware, Postkarten, Fotos, Reiseandenken oder sonstigen Waren oder Leistungen an Bord durch den Veranstalter, einzelne seiner Fahrtteilnehmer oder sonstige Dritte ist nicht gestattet.

Entgelte

3. Für unsere Leistungen hat der Veranstalter im Voraus oder nach Absprache auch per Rechnung das Fahrgeld und das gastronomische Entgelt zu entrichten. Das Fahrgeld richtet sich nach der Fahrstrecke, der Dauer des Schiffeinsatzes sowie der Anzahl der Fahrtteilnehmer. Das gastronomische Entgelt wird bestimmt durch den Umfang der vom Veranstalter für die Teilnehmer ausgewählten Bordverpflegung sowie den tatsächlichen Getränkeverzehr.

4. Schiffsfahrtstrecke, Einsatzdauer sowie Fahrtgeld und Entgelt der Bordverpflegung werden im Auftrag für die Sonderfahrt schriftlich vereinbart. Die Getränkepreise ergeben sich aus der geltenden Getränkekarte an Bord.

Fälligkeit

5. Alle Zahlungen sind an uns ohne Abzug zu leisten

5.1. vor der Fahrt

5.2. auf Rechnung

Verzugsfolgen und Stornierung

6. Will der Veranstalter sich einseitig aus dem abgeschlossenen Schiffsüberlassungsvertrag lösen und von sich aus die Fahrt absagen, ohne dass wie dies verschuldet haben. Zur vollen Abdeckung unseres dann bestehenden Schadenersatzanspruchs steht uns Zahlungsanspruch zu, wobei für die Höhe unseres Anspruchs der Zeitpunkt maßgebend ist, zu dem uns die Fahrtabsage erreichte. Ohne dadurch unseren Zahlungsanspruch gegenüber dem Veranstalter zu verlieren. Wir brauchen uns in diesem Fall nur ersparte Eigenaufwendungen in Höhe von pauschal 20 % anrechnen zu lassen, so dass 80 % des noch geschuldeten Entgelts nach wie vor an uns zu zahlen ist.

Abwicklungshinweise

7. Nur von uns schriftlich bestätigte Schiffseinsätze sind für uns verbindlich. Soweit Vermittler auftreten, sind diese lediglich zur Vorbereitung des Vertragsabschlusses befugt und auch nicht für uns zum Inkasso berechtigt.

8. Bestellungen für die Bordverpflegung können bis zum (3. Tag) vor Durchführung der Fahrt nach Maßgabe unserer zur Auswahl gestellten Verpflegungsvorschläge verändert werden. Verbindlich für uns sind dabei nur solche Veränderungen, die uns vom Veranstalter schriftlich bis zu diesem Zeitpunkt zugehen. Danach tolerieren wir nur noch Minderabnahmen von bis zu (5%) der vorbestellten Leistungen. Weitergehende Unterschreitungen gehen zu Lasten des Veranstalters.

9. Die ggf. erforderliche Anmeldung bei der Bezirksdirektion der GEMA ist Aufgabe des Veranstalters.

Haftungshinweis

10. Wird durch höhere Gewalt – z. B. Nebel, Hoch- oder Niedrigwasser, durch Arbeitsniederlegung, Havarien, Schifffahrtssperren o. ä. Betriebsstörungen oder -unterbrechungen eine Änderung erforderlich oder kann aus solchen Gründen eine Fahrt nicht oder nur zum Teil ausgeführt werden, so kann der Veranstalter daraus keine Ersatz- oder Entschädigungsansprüche herleiten. Er hat nur Anspruch auf Erstattung bzw. Teilerstattung, des vorausbezahlten, nicht in Anspruch genommenen Entgelts.

11. Für Schäden, die die Teilnehmer an Bord verursachen, haftet der Veranstalter.

12. Unsere Haftung richtet sich im Übrigen nach den folgenden Haftungsbedingungen.

Haftung gegenüber Fahrgästen

1. Unsere Haftung gegenüber Fahrgästen richtet sich nach den deutschen, gesetzlichen Vorschriften, die Schadenersatz bei Leistungsbeeinträchtigungen unsererseits grundsätzlich nur bei uns verschuldeten Schäden vorsehen.

2. Reisegepäck oder Garderobe, für die wir kein besonderes Entgelt erhoben haben, bleibt auch an Bord unter der alleinigen Obhut des Fahrgastes.

3. Bei Verlust oder Beschädigung von Geld, Schmuck und sonstigen Wertsachen wird nicht gehaftet.

4. Soweit wir Leistungen nicht selbst erbringen, vermitteln wir nur andere Verkehrs- und Leistungsträger, und zwar nur dann, wenn hierfür von uns Fahr- und Leistungsausweise ausgestellt werden. Wir haften insoweit ausschließlich für die sorgfältige Auswahl dieser Verkehrs- und Leistungsträger, deren mögliche eigene Haftung unberührt bleibt.

5. Abweichung von Fahrplänen durch Hoch- oder Niedrigwasser und sonstigen Verkehrsbehinderungen durch Betriebsstörungen oder –unterbrechungen, die von der Reederei nicht zu vertreten sind, begründen keine Ersatzpflicht. Insoweit wird auch keine Gewährung für das Einhalten von Anschlüssen übernommen.

6. Für alle Ansprüche, die nicht Personenschäden von Fahrgästen oder Sachschäden an ihrem Gepäck zum Inhalt haben, gilt folgende Haftung:
a) bei leichter Fahrlässigkeit bis zur Höhe des 3-fachen Einzelfahrpreises, in jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden
b) soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind, haften wir nur bis zur Höhe des 3-fachen Einzelfahrpreises.
Derartige Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Fahrt uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Fahrgast Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.

7. Fahrgäste sollen etwaige Schäden, gleich welcher Art, aus denen sich Ansprüche gegenüber uns ergeben könnten, sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Ankunftsort den zuständigen Personen an Bord anzeigen, damit ggf. erforderliche Feststellungen unverzüglich getroffen werden können.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Ansprüche ist Rerik.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Einlösung von Gutscheinen

Geltungsbereich, Kundeninformationen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Fahrgastschifffahrt Steußloff OHG und Kunden, die über unseren Gutscheinshop reisecenter-rerik.gutscheinwerft.de Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Gegenstand
Der Reisecenter-Rerik Gutschein kann nach Maßgabe dieser Bedingungen vor Ort im Unternehmen der Fahrgastschifffahrt Steußloff OHG oder online unter https://www.fewo-ostseebad-rerik.de/ eingesetzt werden.
Sie können einen oder mehrere Gutscheine erwerben. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons nehmen Sie das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags an.
Der Gutschein wird Ihnen per Mail zugestellt.
Der Gutschein ist übertragbar und kann an Dritte weitergegeben werden.

Einlösen des Gutscheins
Der Gutschein kann vor Ort im Unternehmen der Fahrgastschifffahrt Steußloff OHG oder online unter https://www.fewo-ostseebad-rerik.de/ eingelöst werden.

Restguthaben
Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so muss dieser bei der Fahrgastschifffahrt Steußloff OHG vollständig eingelöst werden. Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.

Gültigkeitsdauer
Gutscheine müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Übermittlung des Gutscheincodes eingelöst werden. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit.

Haftung
Sie verpflichten sich den Gutscheincode geheim zu halten und ihn nur der Person mitzuteilen, der Sie den Gutschein schenken möchten. Fahrgastschifffahrt Steußloff OHG übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch oder die verzögerte Übermittlung (z.B. durch technische Störungen) des Gutscheins.

Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten
Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( Fahrgastschifffahrt Steußloff OHG Haffplatz 5 18230 Rerik Tel.: +49 (0) 3 82 96 / 7 47 60 Fax: +49 (0) 3 82 96 / 7 47 64 E-Mail: ferien@reisecenter-rerik.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.